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   VGH Bayern, 08.11.2013 - 3 ZB 10.3061   

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VGH Bayern, 08.11.2013 - 3 ZB 10.3061 (https://dejure.org/2013,33835)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.11.2013 - 3 ZB 10.3061 (https://dejure.org/2013,33835)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. November 2013 - 3 ZB 10.3061 (https://dejure.org/2013,33835)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (29)

  • BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86

    Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum

    Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2013 - 3 ZB 10.3061
    Mit dieser Regelung hat der Gesetzgeber der vom Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 22. März 1990 (2 BvL 1/86 - BVerfGE 81, 363) erhobenen und mit Beschluss vom 24. November 1998 (2 BvL 26/91 u.a. - BVerfGE 99, 300) nachdrücklich unter Fristsetzung bekräftigten Forderung Rechnung getragen, die Besoldung der Beamten mit mehreren Kindern seit 1988 zu verbessern.

    Die Kausalität zwischen dem Erlass vom 21. Dezember 1990 und dem Absehen eines Antrags in Folge des Erlasses wurde vom Senat für die Zeit ab dem 01. Januar 1997 verneint (vgl. B.v. 27.8,2007 - 3 B 06.3366 - juris), weil der Bundesgesetzgeber mit der Regelung des Art. 14 § 3 des Dienstrechtsreformgesetzes vom 24. Februar 1997 die Konsequenzen aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22. März 1990 (2 BvL 1/86) gezogen hatte, der Anlass für das Ergehen sowohl der Verwaltungsvorschrift des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 21. Dezember 1990 als auch des Erlasses der Oberfinanzdirektion vom 28. Januar 1991 war.

    Daher steht es dem Gesetzgeber frei, das von der Verfassung vorgegebene Ziel durch eine entsprechende Bemessung der Bruttobezüge zu erreichen, die Beamten an einem allgemein gewährten Kindergeld teilhaben zu lassen, steuerrechtlich die durch den Kindesunterhalt verminderte Leistungsfähigkeit auszugleichen oder diese Möglichkeiten miteinander zu verbinden (vgl. zu diesen Grundsätzen: BVerfG, B.v. 30.6.1977 - 2 BvR 1039/75, 2 BvR 1045/75 -, BVerfGE 44, 249; B.v. 22.3.1990 - 2 BvL 1/86 - BVerfGE 81, 363, B.v. 24.11.1998 - 2 BvL 26/91 u.a. - BVerfGE 99, 300).

    Ob der Gesetzgeber eine ausreichende Alimentation von Beamten mit mehr als zwei Kindern sichergestellt hat, beurteilt sich auf der Basis des sozialhilferechtlichen Gesamtbedarfs (vgl. BVerfG, B.v. 22.3.1990 - 2 BvL 1/86 - BVerfGE 81, 363 und B.v. 24.11.1998 - 2 BvL 26/91 u.a. - BVerfGE 99, 300).

  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91

    Beamtenkinder

    Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2013 - 3 ZB 10.3061
    Mit dieser Regelung hat der Gesetzgeber der vom Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 22. März 1990 (2 BvL 1/86 - BVerfGE 81, 363) erhobenen und mit Beschluss vom 24. November 1998 (2 BvL 26/91 u.a. - BVerfGE 99, 300) nachdrücklich unter Fristsetzung bekräftigten Forderung Rechnung getragen, die Besoldung der Beamten mit mehreren Kindern seit 1988 zu verbessern.

    Der Kläger hat diesen Zulassungsgrund in Bezug auf den bislang unerörtert gebliebenen zweiten Streitgegenstand erhoben, nämlich den Antrag, die Erhöhungsbeträge für den Zeitraum 2005 bis 2007 nachzuzahlen, die sich aus der Differenz des tatsächlichen Bedarfs für erwachsene und minderjährige Kinder analog den Vorgaben des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1998 - 2 BvL 26/91 - und des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Juni 2004 - 2 C 24.02 ergeben.

    Daher steht es dem Gesetzgeber frei, das von der Verfassung vorgegebene Ziel durch eine entsprechende Bemessung der Bruttobezüge zu erreichen, die Beamten an einem allgemein gewährten Kindergeld teilhaben zu lassen, steuerrechtlich die durch den Kindesunterhalt verminderte Leistungsfähigkeit auszugleichen oder diese Möglichkeiten miteinander zu verbinden (vgl. zu diesen Grundsätzen: BVerfG, B.v. 30.6.1977 - 2 BvR 1039/75, 2 BvR 1045/75 -, BVerfGE 44, 249; B.v. 22.3.1990 - 2 BvL 1/86 - BVerfGE 81, 363, B.v. 24.11.1998 - 2 BvL 26/91 u.a. - BVerfGE 99, 300).

    Ob der Gesetzgeber eine ausreichende Alimentation von Beamten mit mehr als zwei Kindern sichergestellt hat, beurteilt sich auf der Basis des sozialhilferechtlichen Gesamtbedarfs (vgl. BVerfG, B.v. 22.3.1990 - 2 BvL 1/86 - BVerfGE 81, 363 und B.v. 24.11.1998 - 2 BvL 26/91 u.a. - BVerfGE 99, 300).

  • BVerwG, 17.06.2004 - 2 C 34.02

    Besoldung kinderreicher Beamter; Gesetzesbindung der Besoldung;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2013 - 3 ZB 10.3061
    Fraglich ist allerdings, ob der Antrag vom 19. Mai 2005 für den Empfänger klar zu erkennen gab, dass nicht nur eine Nachzahlung entsprechend der vom Kläger in Bezug genommenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.6.2004 - 2 C 34.02 - juris - mit einer Durchschnittsberechnung begehrt wird, sondern darüber hinaus eine Individualberechnung auf der Basis der erwachsenen Kinder des Klägers bei deren individuellen Besonderheiten, wie beispielsweise einem auswärtigen Studienort, erfolgen sollte.

    Verbleibt trotz der Bemühungen um eine Verbesserung der finanziellen Situation kinderreicher Beamter ein verfassungswidriges Besoldungsdefizit, so haben die betroffenen Beamten weiterhin einen unmittelbaren durch die Verfassung begründeten und durch die Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgericht formell legitimierten Anspruch auf erhöhte familienbezogene Besoldung (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Juni 2004 - 2 C 34/02 -, BVerwGE 121, 91; BayVGH, B.v. 10.4.2007 - 3 BV 07.344 - juris; zuletzt: OVG M.-V., U.v. 13.12.2012 - 2 L 84/06 - juris Rn. 31 f).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts konsequent umgesetzt und in seinem Urteil vom 17. Juni 2004 - 2 C 34/02 - BVerwGE 121, 91 - für die Berechnung des durchschnittlichen sozialhilferechtlichen Bedarfs eines Kindes auf den bundes- und jahresdurchschnittlichen Regelsatz für Minderjährige, die mit beiden Elternteilen zusammenleben, im Alter ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs abgestellt.

  • BVerwG, 28.06.2001 - 2 C 46.00

    Anspruch kinderreicher Beamter auf Nachzahlung von Besoldung

    Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2013 - 3 ZB 10.3061
    Aus der Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Juni 2001 - 2 C 46.00 - BVerwGE 114, 350 (auch juris) wird deutlich, dass sich der Antrag auf die Nachzahlung beschränkt und nicht in die Zukunft gerichtet ist.

    Das Bundesverwaltungsgericht hatte vor dem Hintergrund der beschriebenen Zäsur zu entscheiden, dass ein anspruchswahrender Widerspruch ohne einen vorherigen Antrag und dessen Ablehnung durch Verwaltungsakt eingelegt werden kann (U.v. 28.6.2001 - 2 C 46.00 - juris Rn. 15).

    Dort wird die vom Kläger gleichfalls ins Auge gefasste Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 28.6.2001 - 2 C 46.00 - BVerwGE 114, 350) referiert: Das Bundesverwaltungsgericht habe entschieden, dass es für einen Anspruch auf Nachzahlung der amtsangemessenen Alimentation für dritte und weitere berücksichtigungsfähige Kinder für den Zeitraum von 1988 bis 1998 ausreichend sei, wenn der Beamte zum Ausdruck gebracht habe, dass er die ihm gewährte Besoldung im Hinblick auf ihren zu niedrig bemessenen kinderbezogenen Anteil für rechtswidrig halte.

  • BVerwG, 28.06.2001 - 2 C 48.00

    Antrag, vorheriger - an den Dienstherrn bei allgemeiner Leistungsklage und bei

    Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2013 - 3 ZB 10.3061
    Aus der Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Juni 2001 - 2 C 46.00 - BVerwGE 114, 350 (auch juris) wird deutlich, dass sich der Antrag auf die Nachzahlung beschränkt und nicht in die Zukunft gerichtet ist.

    Dort wird die vom Kläger gleichfalls ins Auge gefasste Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 28.6.2001 - 2 C 46.00 - BVerwGE 114, 350) referiert: Das Bundesverwaltungsgericht habe entschieden, dass es für einen Anspruch auf Nachzahlung der amtsangemessenen Alimentation für dritte und weitere berücksichtigungsfähige Kinder für den Zeitraum von 1988 bis 1998 ausreichend sei, wenn der Beamte zum Ausdruck gebracht habe, dass er die ihm gewährte Besoldung im Hinblick auf ihren zu niedrig bemessenen kinderbezogenen Anteil für rechtswidrig halte.

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.11.2008 - 3 LB 30/06

    Alimentation kinderreicher Beamter und Richter

    Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2013 - 3 ZB 10.3061
    Die Oberverwaltungsgerichte sind dieser Entscheidung gefolgt (vgl. OVG Münster, U.v. 7.2.2011 - 1 A 833/08 - juris Rn. 94; OVG Schleswig, U.v. 28.11.2008 - 3 LB 30/06 - juris Rn. 23; OVG Bremen, U.v. 6.2.2008 - 2 A 391/05 - juris Rn. 85; OVG Magdeburg, U.v. 13.12.2007 - 1 L 151/06 - juris Rn. 71; VGH Mannheim, U.v. 13.12.2007 - 4 S 2289/05 - juris Rn. 66 f.).
  • OVG Bremen, 06.02.2008 - 2 A 391/05

    Alimentation; Familienzuschlag; Gesetzesvorbehalt

    Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2013 - 3 ZB 10.3061
    Die Oberverwaltungsgerichte sind dieser Entscheidung gefolgt (vgl. OVG Münster, U.v. 7.2.2011 - 1 A 833/08 - juris Rn. 94; OVG Schleswig, U.v. 28.11.2008 - 3 LB 30/06 - juris Rn. 23; OVG Bremen, U.v. 6.2.2008 - 2 A 391/05 - juris Rn. 85; OVG Magdeburg, U.v. 13.12.2007 - 1 L 151/06 - juris Rn. 71; VGH Mannheim, U.v. 13.12.2007 - 4 S 2289/05 - juris Rn. 66 f.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.12.2012 - 2 L 84/06

    Zur Berechnung des Anspruches auf höhere kinderbezogene Dienstbezüge nach der

    Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2013 - 3 ZB 10.3061
    Verbleibt trotz der Bemühungen um eine Verbesserung der finanziellen Situation kinderreicher Beamter ein verfassungswidriges Besoldungsdefizit, so haben die betroffenen Beamten weiterhin einen unmittelbaren durch die Verfassung begründeten und durch die Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgericht formell legitimierten Anspruch auf erhöhte familienbezogene Besoldung (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Juni 2004 - 2 C 34/02 -, BVerwGE 121, 91; BayVGH, B.v. 10.4.2007 - 3 BV 07.344 - juris; zuletzt: OVG M.-V., U.v. 13.12.2012 - 2 L 84/06 - juris Rn. 31 f).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.2007 - 4 S 2289/05

    Zur amtsangemessenen Besoldung kinderreicher Beamter - Familienzuschlag

    Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2013 - 3 ZB 10.3061
    Die Oberverwaltungsgerichte sind dieser Entscheidung gefolgt (vgl. OVG Münster, U.v. 7.2.2011 - 1 A 833/08 - juris Rn. 94; OVG Schleswig, U.v. 28.11.2008 - 3 LB 30/06 - juris Rn. 23; OVG Bremen, U.v. 6.2.2008 - 2 A 391/05 - juris Rn. 85; OVG Magdeburg, U.v. 13.12.2007 - 1 L 151/06 - juris Rn. 71; VGH Mannheim, U.v. 13.12.2007 - 4 S 2289/05 - juris Rn. 66 f.).
  • BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75

    Alimentationsprinzip

    Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2013 - 3 ZB 10.3061
    Daher steht es dem Gesetzgeber frei, das von der Verfassung vorgegebene Ziel durch eine entsprechende Bemessung der Bruttobezüge zu erreichen, die Beamten an einem allgemein gewährten Kindergeld teilhaben zu lassen, steuerrechtlich die durch den Kindesunterhalt verminderte Leistungsfähigkeit auszugleichen oder diese Möglichkeiten miteinander zu verbinden (vgl. zu diesen Grundsätzen: BVerfG, B.v. 30.6.1977 - 2 BvR 1039/75, 2 BvR 1045/75 -, BVerfGE 44, 249; B.v. 22.3.1990 - 2 BvL 1/86 - BVerfGE 81, 363, B.v. 24.11.1998 - 2 BvL 26/91 u.a. - BVerfGE 99, 300).
  • BFH, 16.07.1993 - III R 206/90

    Zur Verfassungsmäßigkeit des Kinderlastenausgleichs für Eltern mit einem Kind ab

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2011 - 1 A 833/08

    Unbezifferter Klageantrag im Falle von Ansprüchen auf höhere Familienzuschläge

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.12.2007 - 1 L 151/06

    Zur Amtsangemessenheit der Alimentation eines Beamten der Besoldungsgruppe A 12

  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 1022/88

    Kindergeld

  • VGH Bayern, 10.04.2007 - 3 BV 07.344
  • VGH Bayern, 07.10.2010 - 3 CE 10.2061

    Beamtenrecht

  • BVerwG, 23.12.1991 - 5 B 80.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Entscheidung als

  • BVerwG, 11.11.2004 - 3 C 4.04

    Einigungsvertrag; Vermögenszuordnung; Beteiligungsanspruch; Quotierung;

  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

  • BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 17.01

    Berufungsbegründungsfrist; Fristverlängerung; Grundstücksverkehrsgenehmigung;

  • BVerwG, 21.09.2006 - 2 C 5.06

    Zeitvorgabe für die Geltendmachung von Besoldungsansprüchen nach Art. 9 § 1 Abs.

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 24.02

    Alimentation; Beihilfe; Beihilfestandard; Eigenbeteiligung; Eigenvorsorge;

  • VGH Bayern, 12.01.2010 - 14 ZB 09.2080

    Keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit, weil verwaltungsgerichtliche

  • BVerwG, 21.06.2006 - 6 C 19.06

    Fortgeltung der DDR-Sportwetten-Lizenzen

  • BVerwG, 30.07.2001 - 4 BN 41.01

    Normenkontrollverfahren; verwaltungsgerichtliches Normenkontrollverfahren;

  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

  • VGH Bayern, 27.08.2007 - 3 B 06.3366
  • BVerwG, 22.09.2011 - 6 B 19.11

    Anspruch auf Zulassung zum Studium; Auslegung von Willenserklärungen

  • VGH Baden-Württemberg, 06.06.2016 - 4 S 1094/15

    Amtsangemessenheit der Richterbesoldung 2009 in Baden-Württemberg; kinderreicher

    Solange im Bereich eines Besoldungsgesetzgebers ein verfassungswidriges Besoldungsdefizit bei kinderreichen Familien verbleibt, haben die betroffenen Richter oder Beamten weiterhin einen unmittelbaren durch die Verfassung begründeten und durch die Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgericht formell legitimierten Anspruch auf erhöhte familienbezogene Besoldung (vgl. etwa Bayerischer VGH, Beschluss vom 08.11.2013 - 3 ZB 10.3061 -, Juris, m.w.N.).
  • VGH Bayern, 24.05.2018 - 14 B 15.2254

    Amtsangemessene Alimentation von Beamten mit drei und mehr Kindern

    Die im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1998 - 2 BvL 26/91 u.a. - (BVerfGE 99, 300) enthaltene Vollstreckungsanordnung ist trotz zwischenzeitlicher Gesetzesänderungen unverändert anwendbar, und zwar auch bei volljährigen Kindern (BayVGH, B.v. 8.11.2013 - 3 ZB 10.3061 - juris Rn. 17 m.w.N.; VGH BW, U.v. 6.6.2016 - 4 S 1094/15 - juris Rn. 43 ff.; OVG NW, U.v. 7.6.2017 - 3 A 1059/15 - juris Rn. 27 ff.; U.v. 7.6.2015 - 3 A 1060/15 - juris Rn. 26 ff.).
  • VG Ansbach, 21.01.2015 - AN 1 K 14.00902

    Verspätete Geltendmachung des Anspruchs auf amtsangemessene Alimentation

    Diese Verlautbarung des Gesetzgebers war geeignet, der Auffassung des Klägers von der Entbehrlichkeit eines Antrags oder eines Widerspruchs den Boden zu entziehen, da der Beklagte über die Auswirkungen der Dienstrechtsreform u.a. durch ein Merkblatt informiert hat, das allen Beamten als Anlage zu den Bezügemitteilungen 05/1997 übermittelt worden ist (vgl. VG Ansbach, Urteil vom 26.5.2009 - AN 1 K 08.00302; BayVGH, Beschlüsse vom 27.8.2007 - 3 B 06.3366 und vom 8.11.2013 - 3 ZB 10.3061).
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